Für Unternehmen: 8 % über dem Basissatz (§ 288 BGB)
Ab 01. Juli 2011: Basiszinssatz 0.37 % plus 8 % = 8.37 % Verzugszinssatz
Definition Unternehmer:
Natürliche und juristische Person, die einen Vertrag in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
Für Verbraucher: 5 % über dem Basissatz (§ 288 BGB)
Ab 01. Juli 2011: Basiszinssatz 0.37 % plus 5 % = 5.37 % Verzugszinssatz
Definition Verbraucher:
Natürliche Person, die einen Vertrag schließt, der weder
einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Termine für mögliche Änderungen des Basiszinssatzes:
1. Januar und 1. Juli des Jahres