Wenn's hilft!
Als Fehlschlag erwiesen hat sich das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen,
mit dem die Bundesregierung die Zahlungsmoral zu verbessern hoffte. Nach unseren
Kenntnissen erbrachte das Gesetz keinerlei oder nur eine geringfügige Verbesserung
der Zahlungsmoral.
Das Gesetz besagt, dass der Schuldner einer Geldforderung 30 Tage nach FÄLLIGKEIT
und ZUGANG einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in
Verzug kommt.
Probleme, die das Gesetz mit sich bringt:
- 30 Tage nach Fälligkeit sind zu lange; besser wären 14 Tage gewesen.
Das Gesetz nennt sich ja Beschleunigungsgesetz und nicht Verlangsamungsgesetz.
Wir vermuten, dass der Gesetzgeber an sich selbst gedacht hat; sind doch die
Öffentlichen Kunden im Vergleich zu den privaten Kunden die langsameren Zahler.
- Ihr Schuldner bestreitet den Zugang der Rechnung. Können Sie nicht das Gegenteil
beweisen, müssen Sie erneut eine Rechnung zustellen und wieder 30 Tage warten
bis der Verzug eintritt. Im Zweifelsfall ist es daher angebracht, eine den Verzug
begründende Rechnung per Einschreiben zu versenden, da Sie als Gläubiger
Verzugseintritt beweisen müssen. Der Eintritt des Schuldnerverzugs ist
Voraussetzung dafür, dass der Gläubiger Verzugszinsen verlangen kann.
Wer schickt seine Rechnungen an die Kunden schon per Einschreiben / Rückschein raus?
Da freut sich die Post und deren Aktionäre:
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